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   VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018   

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VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018 (https://dejure.org/2018,2204)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018 (https://dejure.org/2018,2204)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - AN 4 S 18.00018 (https://dejure.org/2018,2204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 58 Abs. 2 S. 1, § ... 68 Abs. 1 S. 2, § 74 Abs. 1 S. 2, § 80 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 4, Abs. 3 S. 1, Abs. 5 S. 2, § 88; AGVwGO Art. 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; BayVwVfG Art. 28, Art. 35, Art. 44, Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Art. 46
    Untersagung zur Einstellung und Ausbildung von Auszubildenden

  • rewis.io

    Untersagung zur Einstellung und Ausbildung von Auszubildenden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 15.09.2016 - 20 ZB 16.587

    Konkrete Gefahr im Abfallbeseitigungsrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018
    Die fehlende Anhörung könne bis zum Schluss der letzten Verhandlung nachgeholt werden, Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG, wobei diesbezüglich auch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zitiert wurde (Az.: 20 ZB 16.587).

    Auch setzte sich die Antragsgegnerin mit dem Mangel der Anhörung in Ihrem Schriftsatz vom 10. Januar 2018 auseinander, wobei auch explizit (Seite 5 des Schreibens vom 10. Januar 2018) auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 15.9.2016 - 20 ZB 16.587 - juris Rn. 5) zur nachträglichen Heilung eines Anhörungsmangels Bezug genommen wurde.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018
    Die Anforderungen an eine Begründung im Sinne von § 80 Abs. 3 VwGO dürfen jedoch nicht überspannt werden (OVG RhPf, B.v. 3.4.2012 - 1 B 10136/12 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018
    Erweist sich hingegen der angefochtene Bescheid schon bei summarischer Prüfung als offensichtlich rechtswidrig, kann an dessen sofortiger Vollziehung kein öffentliches Interesse bestehen (BayVGH, B.v. 26.7.2011 - 14 CS 11.535 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 12.08.2004 - 22 CS 04.1679

    Sofort vollziehbare Untersagung der Einstellung und Ausbildung von Auszubildenden

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018
    Ausreichend ist bereits, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für einen Verstoß vorliegt (BayVGH, B.v. 12.08.2004 - 22 CS 04.1679 - juris Rn. 10 f.).
  • VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885

    Beseitigungsanordnung für einen Wildschutzzaun

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018
    Eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung setzt vielmehr voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern dass sie das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (BayVGH, B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 9).
  • VG Trier, 03.05.2007 - 5 K 72/07

    Die Feststellung der persönlichen Eignung eines Ausbilders im Sinne des § 33 Abs.

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018
    Es ist jedoch eine Heilung gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG möglich (diese Möglichkeit für das BBiG nach Durchführung eines Widerspruchsverfahrens bejahend: VG Trier, U.v. 3.5.2007 - 5 K 72/07.TR - juris Rn. 16).
  • VG Düsseldorf, 25.04.2016 - 15 K 8718/15
    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018
    Maßgebliche für die gerichtliche Überprüfung ist der Zeitpunkt der Untersagung (VG Düsseldorf, U.v. 25.4.2016 - 15 K 8718/15 - juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1988 - 9 S 2583/87

    Eignung als Ausbilder und Ausbildungsbetrieb - hier: GmbH

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018
    Dabei handelt es sich bei der persönlichen Eignung zum Einstellen und Ausbilden von Lehrlingen bzw. Auszubildenden um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen rechtlicher Beurteilung auch der durch den Entzug der Ausbildungsbefugnis verbundene Eingriff in Freiheitsrechte des Ausbildungsbetriebes und des Ausbilders berücksichtigt werden muss (Art. 14 und 12 GG), so dass ein Urteil hinsichtlich der Eignung oder der Unzuverlässigkeit einer Person nur auf gerichtlich nachprüfbare und feststellbare Tatsachen gestützt werden kann (VGH BW, U.v. 22.12.1988 - 9 S 2583/87 - juris).
  • VG Berlin, 21.09.2022 - 3 K 52.21
    Mithin ist letztere auch grundsätzlich Betroffene einer solchen Nebenbestimmung (vgl. auch zu einer Untersagungsverfügung VG Ansbach, Beschluss vom 31. Januar 2018 - AN 4 S 18.00018 -, juris Rn. 65).

    Eine solche Abweichung findet sich im Berufsbildungsgesetz nicht (vgl. auch VG Ansbach, Beschluss vom 31. Januar 2018 - AN 4 S 18.00018 -, juris Rn. 64; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2016 - 15 K 8718/15 -, juris Rn. 33).

    Selbst wenn keine strafrechtlichen Sanktionen verhängt werden, ist wegen des präventiven Charakters der Maßnahme eine Untersagung zum Schutz der Auszubildenden möglich (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 31. Januar 2018 - AN 4 S 18.00018 -, juris Rn. 64).

    Abgesehen davon, dass die Kläger mit ihrer Antragstellung erkennbar zum Ausdruck gebracht haben, dass sie nicht wie in der Vergangenheit gemeinsam, sondern allein der Kläger zu 1. Ausbilder der Auszubildenden sein soll, sind an die persönliche Eignung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und eines Weiterbilders im Sinne der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin unterschiedliche Anforderungen zu stellen: Während ein Weiterbilder dann persönlich geeignet ist, wenn er nach seiner Persönlichkeit in jeder Hinsicht in der Lage ist, die Weiterbildung ordnungsgemäß durchzuführen und zu überwachen und aufgrund seines bisherigen Verhaltens die Gewähr für eine künftige ordnungsgemäße Weiterbildungstätigkeit bieten muss (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. September 2016 - VG 9 L 324.16 - m.w.N.), soll die Regelung in § 29 BBiG nicht nur die Qualität ärztlicher Berufsausübung sicherstellen (vgl. hierzu auch § 1 WBO), sondern vor allem Belange und Interessen der Auszubildenden schützen (vgl. BT-Drucks. V/4260 S. 12) und ausschließen, dass eine ordnungsgemäße und zuverlässige Ausbildung unter einem Ausbilder bereits wegen Zweifeln an dessen Integrität nicht sichergestellt ist (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 31. Januar 2018 - AN 4 S 18.00018 -, juris Rn. 72; VG Trier, Urteil vom 3. Mai 2007 - 5 K 72/07.TR -, juris Rn. 18; Malottke in Lakies/Malottke, BBiG, 6. Auf., 2018, § 29 Rn. 1).

    Gegebenenfalls sind Änderungen an den Arbeitsabläufen vorzunehmen, um zu verhindern, dass der Kläger zu 2. in Kontakt mit der Auszubildenden kommen kann (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 31. Januar 2018 - AN 4 S 18.00018 -, juris Rn. 80).

  • VG Ansbach, 27.03.2018 - AN 4 S 18.00492

    Anordnung des Ruhens der Approbation

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 31. Januar 2018 wurde diesbezüglich ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt (AN 4 S 18.00018).
  • VG Stuttgart, 22.10.2019 - 4 K 4915/19

    Anhörungserfordernisse nach BBiG 2005 § 33

    Persönlich ungeeignet ist danach ein Ausbilder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er die Menschenwürde und speziell die Intim- und Privatsphäre der von ihm abhängigen Auszubildenden verletzen könnte (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 22 CS 04.1679 -, juris, Rn. 10; VG Ansbach, Beschluss vom 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018 -, juris, Rn. 75).
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